Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma Bürotechnik Olschewski GmbH,
Altenessener Str. 461-463, 45329 Essen

§ 1
Geltung der Bedingungen

(1) Gegenstand der nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Dienstleistungen und Warenlieferungen der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bürotechnik Olschewski GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, unabhängig davon, ob die Bestellung und/oder der Vertrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen wurden.

(3) Der Kunde erkennt mit einer Bestellung diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Abweichende Bedingungen auf Auftragsvordrucken des Kunden werden auch durch Annahme des Auftrags und vorbehaltlose Lieferung nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

(5) Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn Bürotechnik Olschewski GmbH diese schriftlich gegenüber dem Verwender bestätigt.

§ 2
Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Angebote von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde unverbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder E-Mail) oder telefonischen Form durch den Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(3) Die Bestellung des Kunden gilt als angenommen, wenn die Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Datum der Bestellung die Ablehnung erklärt.

(4) Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung in Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder EMail) oder telefonischer Form oder durch Lieferung durch Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH zustande.

(5) Preise, Masse, Gewichte, Farben, Lieferzeitangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies durch Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

(6) Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH.

(7) Das Schweigen von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH auf nachträgliche Abänderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Kunden bedeutet Ablehnung, sofern sie nicht automatisch bei der Leistungserbringung durch Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH berücksichtigt werden.

(8) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt wird. Auch bei fehlendem Hinweis von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen unverzüglich informiert.

§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH, einschließlich normaler Verpackung. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

(2) Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH genannten Bruttopreise, sollten Nettopreise ausgezeichnet worden sein, zuzüglich der jeweiligen der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Preisänderungen behält Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH sich ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- bzw. Verfügbarkeitsbasis neu festgelegt werden. Bereits geschlossen Verträge sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw.- änderung ausgenommen.

(4) Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.

§ 4
Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

(1) Lieferfristen bzw. Liefertermine beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

(2) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen stellen keinen Mangel dar und können von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH sofort in Rechnung gestellt werden.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH oder deren Lieferanten nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten), hat Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH, die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.

(4) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.

(5) Sofern Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH oder deren Angestellten. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

§ 5
Versand / Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt ab Lager Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH an die vom Kunden angegebene Adresse. Fehlerhafte oder unvollständige Adressangaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.

(2) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH wird von ihrer Leistungspflicht frei, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über, wenn Teillieferungen erfolgen und/oder Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

(3) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der preisgünstigsten und schnellsten Versandart. (4) Falls der Versand ohne Verschulden von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(5) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Die Kosten der Lagerhaltung bei Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.

§ 6
Versandkosten

(1) Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, sie sind vom Lieferungsumfang abhängig. Rückstände und Nachlieferungen erfolgen versandkostenfrei, bei Speditionssendungen frei Haus. Die Verpackung wählt Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH nach bestem Ermessen aus. Bei Lieferung ins Ausland werden die tatsächlichen Versandkosten an den Kunden in Rechnung gestellt.

(2) Bei einem Bestellwert ab 100€ erfolgt der Versand kostenfrei.

(3) Eine Transportversicherung wird Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH nur auf besondere ausdrückliche schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

§ 7
Zahlungen

(1) Soweit insbesondere in den Warenrechnungen nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Kaufpreis per Vorauskasse ohne Abzug innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

(2) Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit Erfüllung seiner Vertrags- bzw. Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

(3) Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH geleistet werden.

(4) Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt Abbuchung spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH über den Gegenwert der Forderungen endgültig verfügen kann.

(6) Im Falle von einer Zahlung mit Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks durch Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH besteht nicht.

(7) Die Annahme von Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

(8) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(9) Gerät der Kunde in Verzug, so ist Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuelle Mahngebühren zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

(10) Wenn Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die Zahlungen eingestellt werden, der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist, so ist Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

(11) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ist darüber hinaus berechtigt, bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(12) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB nicht beteiligt ist, ist Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(13) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 8
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH freigegeben werden, soweit
ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:

  • Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH behält sich das Recht vor, den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren und jederzeit die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt.
  • Die Ware bleibt Eigentum von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH durch Verbindung, so geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechungswert) auf Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH über. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH unentgeltlich. Ware, an der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
  • Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland sind unzulässig.
  • Die bei einem Verstoß gegen diese Regelung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ab.

(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) ist Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

(5) Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH behält sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus früheren Lieferungen getilgt sind.

§ 9
Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH ist – auch im Wechselund Scheckprozess – der Sitz von Fa. Bürotechnik Olschewski GmbH.

(2) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Essen auch im Wechsel- und Scheckprozess – als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

§ 10
Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit, Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

(2) Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung.

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: 01.01.2018